Zoll
Dienstag, 10. März 2009Da die kanarischen Inseln noch nicht der europäischen Zollunion angehören, gelten bei der Heimreise von Gran Canaria nach Deutschland folgende zollfreie Mengenbeschränkungen
für Reisende ab 17 Jahren:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
- 2 Liter Spirituosen unter 22 % oder 1 Liter Spirituosen über 22 %
für Reisende ab 15 Jahren:
- 500 Gramm Kaffee oder 250 Gramm Pulverkaffee und 100 Gramm Tee
- 50 ml Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette
Gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen ist die Ausfuhr artgeschützter Pflanzen und Tiere und daraus hergestellter Produkte verboten. Urlauber, die vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten als Urlaubssouvenirs nach Deutschland einführen, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Bei besonders gravierenden Verstößen drohen möglicherweise Freiheitsstrafen. Unter das Einfuhrverbot fallen u.a. Elfenbeinschnitzereien, lebende und ausgestopfte Vögel, Krokodil- und Schlangenlederprodukte, Korallen, Kakteen und Orchideen. Die Fibel zum Artenschutz kann kostenlos beim Bundesumweltministerium , Referat Öffentlichkeitsarbeit angefordert werden.