Zoll
Da die kanarischen Inseln noch nicht der europäischen Zollunion angehören, gelten bei der Heimreise von Gran Canaria nach Deutschland folgende zollfreie Mengenbeschränkungen
für Reisende ab 17 Jahren:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
- 2 Liter Spirituosen unter 22 % oder 1 Liter Spirituosen über 22 %
für Reisende ab 15 Jahren:
- 500 Gramm Kaffee oder 250 Gramm Pulverkaffee und 100 Gramm Tee
- 50 ml Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette
Gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen ist die Ausfuhr artgeschützter Pflanzen und Tiere und daraus hergestellter Produkte verboten. Urlauber, die vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten als Urlaubssouvenirs nach Deutschland einführen, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Bei besonders gravierenden Verstößen drohen möglicherweise Freiheitsstrafen. Unter das Einfuhrverbot fallen u.a. Elfenbeinschnitzereien, lebende und ausgestopfte Vögel, Krokodil- und Schlangenlederprodukte, Korallen, Kakteen und Orchideen. Die Fibel zum Artenschutz kann kostenlos beim Bundesumweltministerium , Referat Öffentlichkeitsarbeit angefordert werden.





